Immer Probleme mit dem Urlaub
Ich hatte in einem anderen Beitrag schon darauf hingewiesen: Nach § 7 Abs. 3 BUrlG (= Bundesurlaubsgesetz) verfällt nicht genommener Urlaub am Jahresende. Ausnahme: Der Urlaub kann wegen betrieblicher Gründe oder aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) nicht genommen werden. In diesem Fall wird der Urlaub ins erste Quartal des Folgejahres übertragen. Er kann dann…