Unser Angebot für gekündigte Arbeitnehmer:

Ich kläre Sie in einem kostenlosen telefonischen Erstberatungsgespräch über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten auf und beantworte Ihre Fragen.

Kostenfreie Erstberatung Tel.: 0151-51767180

Sie haben eine (fristlose) Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?

Mein Team und ich helfen Ihnen und kämpfen mit allen Mitteln für:

  • die maximale Abfindung
  • ein “sehr gut” Zeugnis
  • Ihre bezahlte Freistellung (Sie bekommen Ihr Geld auch weiterhin, ohne arbeiten zu müssen)
  • Zahlung von Überstunden und Resturlaub
  • Unterstützung im Umgang mit der Arbeitsagentur: Vermeidung etwaiger Sperren
  • Wir sorgen dafür, dass Sie trotz hoher Abfindung Arbeitslosengeld erhalten
  • Auf Wunsch steueroptimierte Abfindungsvereinbarung durch Steuerberater aus unserer Kanzlei

Ihr Recht als Arbeitnehmer

Ich werde als Fachanwalt für Arbeitsrecht häufig zu kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzung hinzugezogen. Profitieren Sie von meiner Spezialisierung und großen Erfahrung und rufen mich kostenlos und unverbindlich an, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.
 


Prüfung der Erfolgsaussichten, empfohlene Vorgehensweise, alles über Abfindungen, Tipps & Tricks, Beantwortung Ihrer Fragen

Leitfaden Soforthilfe:

1. Unterschreiben Sie nichts!
2. Rufen Sie unser Sekretariat an und vereinbaren einen kurzfristigen Termin: 0151-51767180 (Sofort-Termin bis 20:00 Uhr; im Notfall auch samstags)
3. Ich bin auch für Sie da, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag angeboten wurde oder Sie noch rückständigen Lohn, Urlaub oder Überstunden einfordern.
4. Mit der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag können gravierende Fehler gemacht werden, die hinterher nicht wieder rückgängig gemacht werden können. Beispielsweise kann es zu einer mehrmonatigen Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld kommen. Lassen Sie sich daher vorher von einem Spezialisten beraten.
5. Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag angeboten wurde, unterbreite ich gerne ein Angebot für eine umfassende Beratung und/oder Vertretung.

Als bundesweit tätiger Fachanwalt für Arbeitsrecht helfe ich, wenn Sie noch rückständigen Lohn, Urlaub und/oder Überstunden einfordern oder wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind. Rufen Sie mich unverbindlich an, Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung der Situation:


Kostenfreie Erstberatung Tel.: 0151-51767180

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag angeboten wurde, unterbreite ich gerne ein Angebot für eine umfassende Beratung und/oder Vertretung. In vielen Fällen gelingt es mir, mit Ihrem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung auszuhandeln, die Ihre Interessen umfassend wahrt.

Bitte bedenken Sie:

Die Höhe der Abfindung hängt entscheidend von der Erfahrung und dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmeranwalts ab.

Ich habe im Laufe der letzten Jahre mehrere hundert Aufhebungsverträge und Kündigungsschutzverfahren betreut.

Es ist sehr wichtig, sich schnellstmöglich nach Erhalt eines Kündigungsschreibens an einen Spezialisten zu wenden. Es gibt eine wenig bekannt  formale Anforderung an ein wirksames Kündigungsschreiben, die man „unverzüglich“ rügen muss, weil man sich sonst nicht mehr darauf berufen kann. „Unverzüglich“ bedeutet tatsächlich: Schnellstmöglich. Man hat zwar grundsätzlich 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen. Das, was ich meine, muss aber unabhängig davon „unverzüglich“ gerügt werden.

Demzufolge lautet meine klare Empfehlung: Rufen Sie mich – kostenlos und unverbindlich – unmittelbar nach Erhalt eines Kündigungsschreibens an.

Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

neumann@fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu oder Notfalltelefon: 0151-51767180

Gordon Neumann, Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht, spezialisiert auf Kündigung, bzw. Kündigungsschutz (und Aufhebungsvertrag)