Jeder Arbeitnehmer kann sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Kündigungsschutzklage Eine solche Klage ist immer auf Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung gerichtet. Eine Klage auf Zahlung einer Abfindung ist nach deutschem Recht nicht möglich. Erst im Verlauf des Gerichtsverfahrens wird in der überwiegenden Zahl der Verfahren eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und…