Elternzeit
Im Zusammenhang mit Elternzeit kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten. Elternzeit bedeutet, dass der betreffende Arbeitnehmer nicht arbeiten muss. Juristisch formuliert ruhen für die Dauer der Elternzeit die Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers (nämlich arbeiten zu müssen). Nach der Elternzeit lebt dann das ursprüngliche Arbeitsverhältnis sozusagen wieder auf. Während der Elternzeit dürfen beide Elternteile in Teilzeit…