Betriebsvereinbarung Datenschutz

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Der Besuch einer wissenschaftlichen Fachtagung ist in mehrfacher Hinsicht lohnenswert. Ich war in der vergangenen Woche in Stockholm, um an der 78. Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (“Herbsttagung”) teilzunehmen.

Eine meiner Schlussfolgerungen, die sich aus dem Austausch mit Fachkollegen und Richtern ergeben haben:

Jeder Betrieb braucht zwingend eine Betriebsvereinbarung Datenschutz!

Grund:

1.) Das Thema ist derart wichtig, dass die Betriebsparteien hier zusammenarbeiten müssen, um ein gutes Niveau für den Beschäftigtendatenschutz zu erreichen.

2.) Für den Arbeitgeber als “Verantwortlichen” iSd DS-GVO stellt eine Betriebsvereinbarung weiterhin eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Unternehmen dar. Deshalb handelt es sich bei der “BV Datenschutz” um eine der (wenigen) Betriebsvereinbarungen, die beide Seiten – dringend – brauchen.

3.) Meine Wahrnehmung ist, dass eigentlich immer noch keiner weiß, wie man es richtig macht. Die Verhandlungen über eine BV Datenschutz zwingt beide Seiten dazu, sich inhaltlich vertieft mit dem Thema auseinander zu setzen.

Kontrollüberlegung: Können Sie spontan folgende Fragen beantworten?

  • Dürfen personenbezogene Daten per Email versenden werden? Was ist mit der sog. besonderen Kategorie personenbezogener Daten (also besonders “sensible” Daten)?
  • Der Arbeitgeber kann dem Betriebsrat keine Vorschriften zum Datenschutz machen und diesen auch nicht kontrollieren. Gleichzeitig ist der BR Teil des Arbeitgebers. Verstößt der BR gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, kann gegen den Arbeitgeber ein Bußgeld verhängt werden. Muss der BR jetzt mit Regress rechnen? Haftet der Betriebsrat für Datenschutzverletzungen?

Wenn Sie wissen wollen, wie man eine sinnvolle BV Datenschutz abschließt, welche inhaltlichen Anforderungen das Datenschutzrecht stellt und wie man konkret vorgeht, sprechen Sie mich gerne an.

Dasselbe gilt sinngemäß bei Fragen zum Datenschutzrecht mit arbeitsrechtlichem Kontext.

Ich habe bereits mehrfach zum Thema “Datenschutzrecht” und “Datenschutz im Betriebsratsbüro” referiert und stehe Ihnen gerne als Referent zur Verfügung.