Sie können natürlich warten, ob sich Ihre Vermutung bestätigt oder nicht. Wenn dann tatsächlich eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vorliegen, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem spezialisierten Fachanwalt aufnehmen. Ich empfehle Ihnen allerdings, dass Sie mich schon jetzt anrufen, kostenlos und unverbindlich. Wir können uns auf diese Weise schon einmal ...
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