Schwerbehindertenrecht

Sozialrecht ist die klassische “Querschnittmaterie” zwischen Arbeitsrecht und Medizinrecht. Daher werde ich relativ oft mit Fragestellungen aus dem SGB IX, also dem Schwerbehindertenrecht, betraut. Ich helfe bei der Antragstellung und im entsprechenden Verwaltungsverfahren sowie – falls erforderlich – bei der gerichtlichen Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten gegen die Behörde(n) vor dem zuständigen Sozialgericht. Dabei bin ich bundesweit tätig und darf vor allen Sozial- und Landessozialgerichten, sowie dem Bundessozialgericht in Kassel auftreten.

Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung und Schulung von Schwerbehindertenvertretungen.

In den entsprechenden Seminaren geht es z.B. um:

  • Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • Für wen ist die SBV zuständig?
  • Wer sind Ansprechpartner (intern/extern)?
  • Welche Rechte habe ich im SBV-Amt?
  • Welche Aufgaben habe ich?
  • Wie ist das Verhältnis zum (Gesamt-, Konzern-)Betriebsrat?
  • Welche Rechte haben schwerbehinderte Arbeitnehmer?
  • Alles rund um die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Wie muss die SBV bei personellen Maßnahmen beteiligt werden?
  • Effektive Durchsetzung der Interessen und Rechte der SBV
  • Die Rehabilitationsträger
  • Das Integrationsamt
  • Welche Unterstützung kann man behinderten Menschen im Arbeitsleben zukommen lassen?
  • Die Integrationsvereinbarung, bzw. Inklusionsvereinbarung