Schadenersatzpflicht für Arbeitgeber in Coronavirus-Zeiten
Ein Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter vor Schäden bewahren, auch vor Gesundheitsgefahren. Dieser Fakt spielt in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Rolle. Trifft der Arbeitgeber keine geeigneten Vorkehrungen, trifft ihn eine Schadenersatzpflicht aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung, § 618 Abs. 3 BGB. Der ausgleichspflichtige Schaden kann vielfältig sein: Verdienstausfall, Behandlungskosten, etc. Außerdem droht im…