Kündigung ohne Kündigungsgrund?

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Immer wieder werde ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht gefragt, ob eine Kündigung überhaupt wirksam ist, wenn kein Kündigungsgrund angegeben wird.

Ich nehme dies zum Anlass für folgende kurze Anmerkungen:

In aller Regel muss in einem Kündigungsschreiben kein Kündigungsgrund angegeben werden. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. wenn in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag eine Begründungspflicht vorgesehen ist.

Übrigens spielt es auch keine Rolle, ob der Arbeitnehmer gerade krank (arbeitsunfähig) ist, wenn das Kündigungsschreiben eingeht. Die Kündigung geht dann im Rechtssinne “trotzdem” zu.

Wegen der anderen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung verweise ich auf meine anderen einschlägigen Beiträge.