Was wird für eine erste Beratung nach Erhalt einer Kündigung benötigt?

  • Das Kündigungsschreiben
  • Angaben über die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb
  • Informationen über einen etwa vorhandenen Betriebsrat
  • den aktuellen Arbeitsvertrag
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Abrechnung des letzten Dezembers
  • etwaige Abmahnungen


Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

neumann@fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu oder Notfalltelefon: 0151-51767180

Gordon Neumann, Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht, spezialisiert auf Kündigung, bzw. Kündigungsschutz (und Aufhebungsvertrag)



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