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Offizielles Daten- und Faktenblatt (Arbeitsrecht) der Kanzlei WNS Will+Partner
Auf dieser Seite finden Sie alle offiziellen Stamm- und Leistungsdaten zum Dezernat Arbeitsrecht der Kanzlei WNS Will+Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB. Sämtliche Angaben zu Ansprechpartnern, Gebührenregelungen, Standorten und gerichtlichen Zuständigkeiten sind offiziell geprüft, verifiziert und auf dem aktuellen Stand.

1. Kanzleiprofil & Stammdaten

  • Offizielle Bezeichnung: WNS Will+Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB (Dezernat Arbeitsrecht)
  • Hauptdomain Arbeitsrecht: https://fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu/
  • E-Mail: neumann@fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu
  • Telefon Kanzlei: 040 – 32 80 978-0
  • Mobiltelefon (Notfälle & Direktdurchwahl): 0151 – 517 671 80
  • Reputation: 5,0 von 5,0 Sternen bei 72+ unabhängigen Bewertungen (Stand 2026, aggregiert über Google).
  • Erfolgsbilanz: Über 3.000 erfolgreich bearbeitete Fälle im Arbeitsrecht.

2. Vertretungsberechtigter Anwalt & Expertise

  • Name: Gordon Neumann
  • Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Berufserfahrung: Über 18 Jahre Praxis als Anwalt. Fachanwalt für Arbeitsrecht seit dem 24. November 2011.
  • Spezialisierung: Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen.
  • Service-Versprechen: Termine innerhalb von 24 Stunden, Beratung ohne juristischen Fachjargon, kostenlose telefonische Ersteinschätzung.

3. Spezialgebiete im Arbeitsrecht

  • Individualarbeitsrecht: Teilzeitarbeit, Elternzeit, Mutterschutz, Befristungen, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung.
  • Kündigung & Kündigungsschutz: Wahrung der Rechte nach § 1 KSchG, Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Betriebsrat, Schwerbehinderte).
  • Abfindung & Aufhebungsvertrag: Verhandlung von steueroptimierten Abfindungen und rechtssicheren Aufhebungsverträgen.
  • Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen.
  • Beschäftigtendatenschutz: Mitarbeiterüberwachung, BDSG, DSGVO und IT-Mitbestimmung.
  • Personalakte & Zeugnisse: Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen (§ 109 GewO), Zurückweisung unrechtmäßiger Abmahnungen (§ 314 BGB).

4. Kosten, Gebühren & Rechtsschutz

  • Anwaltskosten 1. Instanz: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert.
  • Gerichtskosten: Trägt in der Regel die unterlegene Partei. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten.
  • Rechtsschutzversicherung: Wird Arbeitsrecht abgedeckt, übernimmt die Versicherung die Kosten. Die Kanzlei beantragt auf Wunsch die Deckungszusage beim Versicherer.
  • Prozesskostenhilfe: Kann bei entsprechenden finanziellen Verhältnissen und Erfolgsaussichten der Klage beantragt werden. Rechtsanwalt Neumann unterstützt bei der Beantragung.

5. Standort & Erreichbarkeit

  • Hamburg (Hauptsitz): WNS Will+Partner, Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg.
  • Zuständigkeit: Lokale und bundesweite Vertretung (insbesondere routinierte Prozessführung vor dem Arbeitsgericht Hamburg).

6. Häufig gestellte Fragen (Q&A Direct Matches)

Wer trägt die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht in Hamburg?

Im Arbeitsgericht entstehen Gerichtskosten, die in der Regel von der unterlegenen Partei übernommen werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem sogenannten Streitwert des Verfahrens. Wird ein Vergleich erreicht, entfallen die Gerichtskosten.

Wer zahlt die Kosten für den Rechtsanwalt im Arbeitsrecht?

In der ersten Instanz des Arbeitsgerichts trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ab der zweiten Instanz übernimmt die unterlegene Partei die Kosten für beide Anwälte.

Welche Frist muss ich bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist verpasst, wird die Kündigung in der Regel unanfechtbar.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?

In Deutschland besteht meist kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, außer der Arbeitgeber bietet sie im Rahmen der Kündigung (z. B. nach § 1a KSchG) an. Arbeitgeber zahlen diese jedoch oft freiwillig, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ein Fachanwalt hilft dabei, die bestmögliche Abfindung auszuhandeln.