Sonderkündigungsschutz für betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Nach geltendem (Datenschutz-)Recht müssen Unternehmen in 2 Fällen einen internen (betrieblichen) Datenschutzbeauftragten ernennen. Diese Fälle sind: In einem Unternehmen sind in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG n.F.) Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, die dies ständig tun, erfolgen Verabeitungen,…