Warum soll ich diese Kanzlei beauftragen und keine andere?

Bei dieser Website handelt es sich um die Arbeitsrechts-Unterseite der etablierten Rechtsanwaltskanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, www.wns-partner.de).

Rechtsanwalt Neumann ist Gründungspartner der Kanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB und leidenschaftlicher Arbeitsrechtler. Er ist ein professioneller, erfahrener, willensstarker und durchsetzungsfähiger Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich mit ganzer Kraft für die Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten einsetzt.

Rechtsanwalt Neumann interessiert sich seit Beginn seiner juristischen Laufbahn 1994 für dieses Rechtsgebiet und hat den Anspruch, seine Mandanten im Arbeitsrecht perfekt und optimal zu vertreten. Dafür investiert er viel Zeit und Energie. Rechtsanwalt Neumann absolviert hochwertige Fortbildungen mit den besten Referenten im In- und Ausland. Dabei diskutiert er mit Fachkollegen und Richtern der verschiedenen Arbeitsgerichte.

Herr Neumann arbeitet regelmäßig als Referent zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen. Er hält arbeitsrechtliche Vorträge bei verschiedenen Institutionen, Vereinigungen und Verbänden. Nicht zuletzt bearbeiten Herr Neumann und sein Team Jahr für Jahr eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Mandaten, sodass er mittlerweile aus einem enorm großen Erfahrungsschatz schöpfen kann.

Warum sollte man WNS Will+Partner Fachanwälte|Rechtsanwälte mbB und dort Rechtsanwalt Neumann beauftragen und keinen anderen der vielen Arbeitsrechts-Anwälte?

Es gibt sicher viele vorzügliche Juristen. Gute Juristen sind nicht automatisch auch gute Anwälte. Viele Anwälte geben eine bestimmte Spezialisierung (und Expertise) nur vor, um sich im Wettbewerb zu anderen Anwälten zu profilieren. Und schließlich nützt arbeitsrechtliches Fachwissen am Ende auch nur wenig, wenn die Sorgfalt, die Präzision, das Engagement, der Einsatz, die Erfahrung, die Leidenschaft und der unbedingte Wille, wirklich das Beste für seine Mandanten erreichen zu wollen, fehlen.

Rechtsanwalt Neumann hat sich im Laufe der Zeit einen hervorragenden Ruf in der arbeitsrechtlichen Welt erarbeitet. Sein Name hat in der Szene Gewicht. Ihm werden sogar Mandate von Richtern und anderen Anwälten vermittelt, die sich an komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen nicht „rantrauen“. Es gibt viele positive Bewertungen von Mandanten im Internet auf den einschlägigen Portalen, z.B. Google.

Schließlich ist noch ein Punkt besonders herauszustellen. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, muss man alle Seiten kennen. Nur dann kennt man im Einzelfall die Achillesferse der Gegenseite. Wer als Anwalt immer nur die Arbeitgeberseite vertritt, wird im Laufe der Zeit genauso betriebsblind, wie der Anwalt, der immer nur Arbeitnehmer oder Betriebsräte vertritt. Ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmeranwalt muss seine Mandanten niemals beraten, wie man als Arbeitgeber eine richtige Betriebsratsanhörung gestaltet. Logisch. Der Arbeitnehmeranwalt wird also – wenn überhaupt – irgendwann im Laufe des Verfahrens erfahren, ob vor Ausspruch der Kündigung eine Anhörung des Betriebsrats erfolgte oder nicht. Man kann als Arbeitnehmeranwalt aber nur dann perfekt agieren, wenn man auch regelmäßig Betriebsräte und Arbeitgeber dabei berät, wie so eine Anhörung eigentlich funktioniert und welche Vorgaben zwingend einzuhalten sind.

Nur wenn man immer wieder Arbeitgebern erklären muss, was alles bei der Betriebsratsanhörung zu beachten ist und nur wenn man regelmäßig Betriebsräten sagen muss, ob die vorgelegte Anhörung zur beabsichtigten Kündigung eines Kollegen eigentlich wirksam ist, kann man den am Ende des Tages von der ausgesprochenen Kündigung betroffenen Arbeitnehmer perfekt beraten und vertreten. Dann erkennt man nämlich beispielsweise schon zu Beginn des Mandats, dass der Arbeitgeber von der falschen Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder des Gekündigten ausging, sodass die Kündigung allein schon deshalb (also wegen der fehlerhaften Anhörung!) unwirksam ist.

Rechtsanwalt Neumann berät und vertritt deshalb regelmäßig Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen. Selbstverständlich unter strenger Beachtung etwaiger Interessenkollisionen. Bei über 40 Millionen Beschäftigungsverhältnissen kommt es in der Praxis allerdings nur selten vor, dass eine Mandatsübernahme wegen Interessenkollision ausscheidet.

Und zu guter Letzt noch diese unter erfahrenen Arbeitsrechtlern bekannte Weisheit:

Die Höhe der Abfindung hängt entscheidend von der Erfahrung und dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmeranwalts ab.