Sozialrecht / Schwerbehindertenrecht (SGB IX) / Arbeitslosengeld (SGB III) / Datenschutzrecht
Wenn ich mich nicht mit dem klassischen Arbeitsrecht beschäftige, dann befasse ich mich mit angrenzenden Rechtsgebieten, beispielsweise dem Sozialrecht mit Bezug zum Arbeitsrecht (also insbesondere das Schwerbehindertenrecht, und das Recht des dritten Sozialgesetzbuches, SGB III. Es geht dann also um Arbeitslosengeld und Ähnliches.
Außerdem habe ich mich schon früh mit dem Thema Datenschutz beschäftigt. Meiner Meinung nach gehören fundierte Kenntnisse im Datenschutzrecht zwingend zu einer guten arbeitsrechtlichen Beratung, immerhin hat man es im Beschäftigtenverhältnis mit personenbezogenen Daten und Beschäftigtendaten zu tun, für deren Verarbeitung bekanntlich besondere Vorschriften gelten. Verstöße dagegen können Schadenersatzansprüche und aus Sicht des Arbeitgebers – teils empfindliche – Bußgelder auslösen.
Vor Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (“DS-GVO”) war das Interesse der verschiedenen Akteure (Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer) eher gering ausgeprägt. Das hat sich seit dem Inkrafttreten der DS-GVO (und des neuen BDSG) signifikant verändert. Ich bin Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes, auch und insbesondere im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis. Ich leite regelmäßig Seminare und Workshops zum Thema Datenschutz und halte Vorträge bei Verbänden und Vereinigungen. Eine relativ große Nachfrage besteht auch für Betriebsrats-Schulungen zu diesem Thema, beispielsweise “Der gläserne Mitarbeiter” und “Datenschutz im Betriebsrats-Büro”.
Ich bin Teilhaber (= „Partner“) einer Rechtsanwalts-Sozietät, nämlich der Kanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB. Sie finden uns in Hamburg und Kiel.
Unsere Kanzlei besteht ausschließlich aus sehr erfahrenen Experten auf ihrem Gebiet, die sich überdurchschnittlich für die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten einsetzen. Sie erhalten bei uns keine Beratung oder Vertretung “von der Stange”, sondern maßgeschneidert auf Ihren Fall, bzw. Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Sie dürfen von uns das Beste erwarten. Dafür betreiben wir einigen Aufwand, beispielsweise durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung und den regelmäßigen Austausch mit Fachkollegen. Alle Anwälte unsere Kanzlei sind Fachanwälte auf ihrem jeweiligen Gebiet. Auf diese Weise können wir Sie beispielsweise in folgenden Rechtsgebieten optimal beraten, bzw. vertreten:
- Erbrecht (zum Beispiel Testament, erb- oder unternehmensvertragliche Regelungen mit Bezug zum Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, internationale Erbfälle, etc.)
- Familienrecht/Scheidungsrecht (Trennung, Scheidung, Unterhalt, etc.)
- Gewerblicher Rechtsschutz (der gewerbliche Rechtsschutz ist insoweit ein Sammelbegriff. Er beinhaltet Fragestellungen aus dem Wettbewerbsrecht, Werberecht, Heilmittelwerberecht, Urheberrecht, Presserecht, Medienrecht, Markenrecht, Designrecht, Patentrecht. Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist daher Ansprechpartner für alle Unternehmen).
- Gesellschaftsrecht (Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Beschlussvorlagen, Hilfe bei Auseinandersetzungen der Gesellschaft mit Gesellschaftern bzw. der Gesellschafter untereinander, Hilfe bei Auseinandersetzungen der Gesellschaft mit dem Geschäftsführer und umgekehrt)
- Handelsrecht (zum Beispiel Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bereich B2B, Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen im Bereich B2B, etc.)
- Unfallabwicklung (wir übernehmen die gesamte Abwicklung Ihres Unfalls (z.B. Verkehrsunfall, aber auch andere Unfallereignisse) mit Versicherungen und/oder Gegnern und vertreten Ihre Interessen dabei mit viel Erfahrung, Einsatz und großer Expertise).
- Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht (zum Beispiel Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Klagen; bei Bedarf: (Gegen-) Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen; Schutzschrift für die Vorab-Verteidigung)
- Widerrufsrechte ausüben (zum Beispiel Kapitallebensversicherung, Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Kfz (Auto), etc.). Durch den Widerruf der entsprechenden Verträge kann man unter Umständen sehr viel Geld „gewinnen“.
- Dieselskandal Schadensersatz für Unternehmer und Verbraucher (Diesel zurückgeben und Schadensersatz durchsetzen)
- Ausgleichszahlung oder Abfindung für Handelsvertreter und Vertragshändler (Handelsvertreter und Vertragshändler haben bei Vertragsende in der Regel Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung (Abfindung))