Betriebsratswahlen 1.3.-31.5.2022 – Neue Regelungen durch Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Sie wissen es sicher längst, die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen vor der Tür. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht werde ich seit einiger Zeit verstärkt für Schulungen für Wahlvorstände gebucht. Es ist ganz interessant. Wenn es sonst immer mal wieder Diskussionen über die Notwendigkeit bestimmter Betriebsrats-Seminare gibt, sind sich beim Thema Betriebsratswahl alle einig: Ohne Schulung des Wahlvorstands geht die Wahl in die Hose und dann muss sie u.U. wiederholt werden. Das will niemand, weder der Arbeitgeber, noch der Betriebsrat.

Im kommenden Jahr kommt erschwerend hinzu, dass es aufgrund des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes etliche Änderungen gab. Zuletzt wurde Mitte Oktober 2021 die Wahlordnung geändert. Diese Änderungen betreffen beispielsweise die Möglichkeit der Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz, die Festlegung der Uhrzeit bei Fristen, die Versendung des Wahlausschreibens an Abwesende und einige “formelle” Dinge im Zusammenhang mit der Wahl (Wegfall der Wahlumschläge bei persönlicher Stimmabgabe, unverlangtes Zusenden der Briefwahlunterlagen und die jetzt klare Festlegung des Zeitpunkts für die Bearbeitung der schriftlichen Stimmen). Schließlich ist noch zu beachten, dass jetzt Korrekturen an der Wählerliste länger möglich sind (noch am Tag der Stimmabgabe!).

Ich kann Ihnen gerne ein Angebot für ein maßgeschneidertes Seminar für Ihre Wahlvorstände zukommen lassen. Rufen Sie mich gerne unverbindlich an und wir können mal gemeinsam überlegen, was das Richtige für Sie ist: 040-32809780 oder 0151-51767180

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