- Das Kündigungsschreiben
- Angaben über die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb
- Informationen über einen etwa vorhandenen Betriebsrat
- den aktuellen Arbeitsvertrag
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Abrechnung des letzten Dezembers
- etwaige Abmahnungen
Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
neumann@fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu oder Notfalltelefon: 0151-51767180
Gordon Neumann, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, spezialisiert auf Kündigung, bzw. Kündigungsschutz (und Aufhebungsvertrag)