Ich lese gerade eine Meldung, wonach das Landgericht München eine Klage abgewiesen haben soll. Mehrere Spediteure hatten Schadenersatz von LKW-Herstellern verlangt, weil diese sozusagen ein Kartell gebildet und Preislisten ausgetauscht haben sollen.
Ich kenne den Fall nicht, hatte aber mal aufgeschnappt, dass die EU vor einigen Jahren mal eine hohe Strafe (ich lese gerade in Milliardenhöhe) gegen LKW-Hersteller verhängt hatte. Nun ist es ja logisch, dass man als Käufer nicht gerade amüsiert darüber ist, keinen regulären Marktpreis gezahlt zu haben, sondern einen “künstlich” erhöhten Preis. Da liegt es nahe, vom Verkäufer Schadenersatz zu verlangen.
Dieser Prozess ist jetzt offenbar geplatzt. Und warum genau?
Offenbar weil die geprellten Kunden nicht selber geklagt, sondern mit der Klage einen sog. Prozessfinanzierer beauftragt hatten. Diesem haben sie die Ansprüche abgetreten, sodass dieser anschließend “eigene” Ansprüche einklagen konnte.
Das ist normalerweise durchaus möglich. Ich kann einen (Schadenersatz-)Anspruch gegen einen anderen an einen Dritten abtreten (und mir das auch bezahlen lassen). Kein Problem. Machen Ärzte häufig, dass sie offene Forderungen gegen Privatzahler an eine darauf spezialisierte Firma abtreten. Die Ärzte bekommen ihr Geld von dem Dienstleister und haben keinen weiteren Aufwand, der Dienstleister zahlt natürlich einen geringeren Betrag als die Forderungshöhe und hofft, den gesamten Betrag durchsetzen zu können. Grundsätzlich ist dieses Vorgehen zulässig.
Im vorliegenden Fall war es aber wohl offenbar so, dass der besagte Prozessfinanzierer im Erfolgsfall ein Drittel der erfolgreich eingeklagten Beträge als “Honorar” erhalten hätte. Und das werten die Münchener Richter offenbar als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt, wer in Deutschland außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Man will damit die Bürger vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen schützen.
Früher war es einfach: Da waren Rechtsanwälte für so etwas zuständig. Heutzutage dürfen auch solche Personen rechtlich beraten, die nicht Rechtswissenschaften studiert und 2 Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben.
Ganz ehrlich?: Dann kommt am Ende so was dabei raus. Selber Schuld. 867 Mio. Euro im Eimer, weil anstelle eines ordentlichen Rechtsanwalts ein Prozessfinanzierer auf Erfolgsbasis beauftragt wurde. Sie können sich vorstellen, dass sich mein Mitleid hier in Grenzen hält.