Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein vom 13. bis 14. September 2024 im Bundesarbeitsgericht Erfurt

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Seit vielen Jahren nehme ich so oft ich kann an den Tagungen der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV teil. Ich mag den fachlichen Austausch mit Anwaltskolleginnen und -kollegen sowie der Richterschaft. Die Vorträge haben in der Regel ein exzellentes Niveau, sodass ich praktisch immer wertvolle neue Erkenntnisse und Informationen von der Tagung mitnehme.

Bei der letzten Tagung wurde ich von der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Frau Inken Gallner, persönlich sehr herzlich mit Handschlag begrüßt und ich hatte den starken Eindruck, dass sie sich aufrichtig darüber gefreut hat, dass diese Veranstaltung des Anwaltsvereins in den Räumen des BAG stattfindet und so gut besucht wurde. Die Teilnehmer kamen aus allen Teilen der Republik, um sich über arbeitsrechtliche Themen auszutauschen. Auf der Agenda standen u.a. die Plattformarbeitsrichtlinie, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DS-GVO und natürlich die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Außerdem hat Herr Klose (Richter am 7. Senat des BAG) einen ganz vorzüglichen Vortrag zu speziellen prozessualen Themen (im Zusammenhang mit der sog. Feststellungsklage) gehalten.

Frau Gallner hat darauf hingewiesen, dass wir Anwältinnen und Anwälte im Hause des BAG hochwillkommen wären und sie die Fachtagung auch als Pflege des Arbeitsrechts und der Rechtsstaatlichkeit insgesamt betrachte. Auch als ein Zeichen, das die Teilnehmer setzen. Ich muss sagen, dass ich mich außerordentlich über diese Worte der Präsidentin des BAG gefreut habe und ich mich als Teilnehmer in der Tat sehr wohl – und auch willkommen – gefühlt habe.

Deshalb geht an dieser Stelle mein Dank “zurück” an die Organisatoren und die Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts und überhaupt an alle, die diese beglückende Fachtagung ermöglicht haben.

Gordon Neumann, Fachanwalt für Arbeitsrecht