Da das in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten aufwirft, möchte ich in der gebotenen Kürze folgenden Tipp geben:
Zunächst einmal ist zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt zu unterscheiden.
Urlaubsgeld ist grundsätzlich nur dann geschuldet, wenn es darüber eine Vereinbarung gibt, das also im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag (ggfls. in einer Betriebsvereinbarung) vereinbart wurde. Sonst hat man keinen Anspruch auf ein Urlaubsgeld. Ausnahme wäre die sog. betriebliche Übung, also das, was oft als “Gewohnheitsrecht” bezeichnet wird.
Urluabsentgeld bezeichnet den Umstand, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.
Wie aber berechnet man diesen “Lohnfortzahlungsanspruch im Urlaubsfall”?
Man errechnet, wie viel ein Urlaubstag wert ist:
Das Jahr hat bekanntlich 52 Wochen und 12 Monate. 3 Monate sind 13 Wochen (Gegenprobe: 4 x 3 Monate (4 x 13 Wochen) ergeben 12 Monate, bzw. 52 Wochen).
Man ermittelt, wie viel Lohn man in einem Vierteljahr verdient und teilt dies durch die Anzahl der Arbeitstage im Vierteljahr.
Beispiel: EUR 3.000,00 brutto Monatslohn, vereinbart ist die 5-Tage-Woche.
In einem Vierteljahr errechnet sich eine Vergütung ihV EUR 9.000,00 brutto. Ein Vierteljahr sind genau 13 Wochen, also müsste man (13×5) 65 Tage in diesem Vierteljahr arbeiten.
EUR 9.000,00 geteilt durch 65 ergibt EUR 138,46 brutto je Arbeitstag oder eben je Urlaubstag.