Abmahnung erhalten, was tun?

Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, hat er 3 Möglichkeiten:

1.) Nichts tun

Es gibt keine Pflicht des Arbeitnehmers, gegen eine aus seiner Sicht unberechtigte Abmahnung vorzugehen. Er kann daher einfach nichts tun und abwarten. Kommt es später einmal zu einer verhaltendbedingten Kündigung wegen einer (vermeintlich) gleichartigen Pflichtverletzung, kann der Arbeitnehmer die Wirksamkeit der betreffenden Abmahnung bestreiten.

2.) Gegendarstellung zur Personalakte reichen

Der Arbeitgeber muss eine Gegendarstellung des Arbeitnehmers auf dessen Wunsch hin zur Personalakte nehmen. Wenn man der Meinung ist, dass eine unberechtigte Abmahnung ausgesprochen wurde, dürfte es sich meiner Meinung nach in aller Regel empfehlen, dann zumindest eine Gegendarstellung einzureichen. Ich bin der Meinung, dass einem bloßen Schweigen im Sinne des ersten Gliederungspunktes oben ein bisschen der Geruch des Eingeständnisses anhaftet, so nach dem Motto: “Ich sehe es ein, ich habe da was falsch gemacht, ich nehme das kommentarlos hin, weil ich nichts dagegen zu sagen habe.”

3.) Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Das Bundesdarbeitsgericht sagt, dass der Arbeitnehmer die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen kann. Voraussetzung:

  • Abmahnung ist formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen
  • Abmahnung enthält unrichtige Tatsachenbehauptung
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird verletzt
  • Es besteht kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am weiteren Verbleib der Abmahnung in der Personalakte (mehr)

Meine persönliche Meinung: In einem ansonsten intakten Arbeitsverhältnis und bei dem Wunsch des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis fortzuführen, dürfte es sich regelmäßig anbieten, nichts weiter zu tun oder (höchstens) eine Gegendarstellung einzureichen.

Will der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen, dürfte sich regelmäßig eine Klage auf Entfernung der Abmahnung anbieten. Diese pauschalen Aussagen meinerseits ersetzen natürlich nicht die fundierte anwaltliche Beratung im Einzelfall. Jeder Fall ist anders und pauschale Aussagen daher nicht sinnvoll.

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