Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht Hamburg für Arbeitnehmer
Nutzen Sie die über 17-jährige Erfahrung und Expertise von Gordon Neumann, Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.
Unsere Kernkompetenzen:
- Kündigung
- Abmahnung
- Aufhebungsvertrag
- Termine innerhalb von 24h
- Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
- Kostenlose telefonische Erstberatung
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg: Leistungen für Arbeitnehmer im Überblick
- Arbeitszeugnis einholen
- Abfindung durchsetzen
- Mobbing stoppen
- Lohnansprüche sichern
- Abmahnung anfechten
- Befristung auflösen
- Kündigungsschutzklage einreichen
- Mindestlohn garantieren
- Mutterschutz umsetzen
- Arbeitsvertrag prüfen
Direkt anrufen & beraten lassen:
Kurzfristige und schnelle Terminvergabe
0151 – 517 671 80
Ihr Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg für Arbeitnehmer - Gordon Neumann
Gordon Neumann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwaltsqualität und -Erfahrung
Herr Neumann steht Ihnen mit mehr als 17 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt in Hamburg zur Seite und bietet umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Seit dem 24. November 2011 trägt er den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht – ein Nachweis seiner spezialisierten Qualifikation und tiefgreifenden Expertise in diesem Rechtsgebiet.
Ihre Vorteile bei uns im Arbeitsrecht
Spezialisierung
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Herr Neumann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit kompetenter Beratung.
Erfahrung
Mit 17 Jahren Erfahrung in Hamburg liefert Herr Neumann eine fundierte Einschätzung der Erfolgschancen vor dem Arbeitsgericht.
Persönlich
Herr Neumann berät klar, verständlich und ohne juristische Fachbegriffe. Er analysiert die Erfolgsaussichten des Falls offen und ehrlich mit seinen Mandant.
Leistungen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Aufhebungsvertrag
Abmahnung
Kündigung
Arbeitsvertrag
Arbeitszeugnis
Vergütung
Arbeitsrechtliche Schwerpunkte für Arbeitnehmer
Individualarbeitsrecht:
Umfassende Unterstützung bei Teilzeitarbeit, Elternzeit, Mutterschutz, befristeten Arbeitsverträgen, Urlaubsansprüchen und Entgeltfortzahlung.
Betriebsverfassungsrecht:
Beratung zu Mitbestimmungsrechten, Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Regelungen bei Betriebsübergängen und -änderungen sowie Verhandlungen zu Sozialplänen und Interessenausgleichen.
Beschäftigtendatenschutz:
Spezialisierte Beratung zu Themen wie Mitarbeiterüberwachung, Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie IT-Mitbestimmung im Betrieb.
Wann gilt man als Arbeitnehmer und warum ist das wichtig?
Arbeitnehmer profitieren von zahlreichen rechtlichen Vorteilen, die freien Mitarbeitenden oder Selbständigen nicht zustehen, wie z. B. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub, Anspruch auf Elternzeit und die Anwendung des Nachweisgesetzes.
Gesetzliche Definition
Laut § 5 ArbGG sind Arbeitnehmer „alle Arbeiter und Angestellten sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.“ Da diese Definition wenig präzise ist, hat die Rechtsprechung Kriterien entwickelt, um den Status zu bestimmen.
Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, nicht allein die vertragliche Bezeichnung. Eine Person kann vertraglich als freie
Mitarbeiter gelten, jedoch faktisch Arbeitnehmer sein.
Kriterien für den Arbeitnehmerstatus
- Entgeltliche Tätigkeit: Die Arbeit wird gegen Bezahlung erbracht, unabhängig vom zeitlichen Umfang (z. B. Teilzeit, Minijob).
- Weisungsgebundenheit: Arbeitnehmerunterliegen dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, das Arbeitsort, -zeit, -kleidung und Tätigkeiten regelt.
- Eingliederung in eine Arbeitsorganisation: Arbeitnehmer nutzen die Betriebsmittel des Arbeitgebers, arbeiten typischerweise in dessen Räumen, folgen Dienstplänen und stimmen Urlaub mit Vorgesetzten ab.
- Kein unternehmerisches Risiko: Arbeitnehmer tragen keine wirtschaftlichen Risiken, wie sie bei Selbständigen üblich sind.
Abgrenzung zu Selbständigen
Der wesentliche Unterschied liegt in der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Freie Mitarbeitende können als Arbeitnehmer
gelten, wenn sie scheinselbständig sind – also faktisch weisungsgebunden, wirtschaftlich abhängig und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden. Bei Zweifeln kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Klarheit schaffen.
Pflichten von Arbeitnehmer
Neben ihren Rechten haben Arbeitnehmer auch Pflichten, wie die Verschwiegenheits- und Treuepflicht. Letztere umfasst die Rücksichtnahme auf Arbeitgeberrechte, Loyalität und ein Wettbewerbsverbot, das besagt, dass Arbeitnehmer nicht als direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber auftreten dürfen.
Besonderheit: Minijobber
Minijobber gelten rechtlich als Arbeitnehmer und haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz – ebenso wie Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte.
Anwaltliche Kosten im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wer übernimmt die Kosten vor dem Arbeitsgericht in Hamburg?
Die Gerichtskosten werden in der Regel von der unterlegenen Partei getragen. Ihre Höhe orientiert sich am Streitwert des Verfahrens. Kommt es zu einem Vergleich, entfallen diese Kosten vollständig.
Anwaltskosten
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Verfahrensausgang. Ab der zweiten Instanz werden die Kosten vom Verlierer des Prozesses übernommen, einschließlich der Anwaltskosten beider Seiten.
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe ist auch bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht möglich. Sie hängt von den Erfolgsaussichten der Klage und den finanziellen Verhältnissen der Partei ab. Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung und begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Rechtsschutzversicherung
Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Es lohnt sich, die Deckung im Vorfeld zu prüfen.
Kostenhöhe
Die Gesamtkosten richten sich nach dem Streitwert, der im Arbeitsrecht häufig auf Grundlage des monatlichen Bruttogehalts berechnet wird. Vor der Mandatierung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.
FAQ – Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg Arbeitnehmer
Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist ratsam bei Kündigung, Abmahnungen, Vertragsprüfungen und Konflikten am Arbeitsplatz. Frühzeitige Beratung hilft, Fristen einzuhalten und die beste Strategie zu entwickeln. dolorum quidem ipsam eligendi, totam, facilis laudantium cum accusamus ullam voluptatibus commodi numquam, error, est. Ea, consequatur.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Falls und den gesetzlichen Gebühren. In der ersten Instanz tragen beide Parteien ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Verfahrensausgang. Prozesskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung können die Kosten abdecken. adipisicing elit. Optio, neque qui velit. Magni dolorum quidem ipsam eligendi, totam, facilis laudantium cum accusamus ullam voluptatibus commodi numquam, error, est. Ea, consequatur.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Der Anwalt prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und unterstützt Sie bei Verhandlungen oder vor Gericht, um eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erzielen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Oft wird eine Abfindung aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder bei Aufhebungsverträgen verhandelt, besonders wenn eine Kündigung möglicherweise unwirksam ist. Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erzielen.
Ein Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, und gegebenenfalls deren Entfernung aus der Personalakte fordern. Es ist ratsam, zeitnah juristischen Rat einzuholen, um negative Folgen für das Arbeitsverhältnis zu vermeiden.
Im Arbeitsrecht sind Fristen oft kurz. Für Kündigungsschutzklagen beträgt die Frist drei Wochen. Für Abmahnungen und Lohnansprüche gelten je nach Vertrag oder Tarifvertrag spezielle Fristen, die ein Anwalt klären kann.
Direkt anrufen & beraten lassen:
Kurzfristige und schnelle Terminvergabe
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Rechtliche Unterstützung bei Kündigung und Abfindung für Arbeitnehmer in Hamburg
Kündigung und Ihre Rechte – Expertenhilfe in Hamburg
Der Verlust des Arbeitsplatzes kann ein einschneidendes Ereignis sein – sei es aus finanzieller oder beruflicher Sicht. Mit umfassender Erfahrung im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung zu finden.
Kündigungsschutz: Ihre Rechte bewahren
Erhalten Sie eine Kündigung, gilt es schnell zu handeln. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens müssen Sie gemäß § 4 KSchG eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Frist ist entscheidend, da nach Ablauf die Kündigung unanfechtbar wird.
Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess, von der Klageeinreichung bis zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, mit dem Ziel, entweder Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine gerechte Abfindung zu erzielen.
Abfindung verhandeln: Ihr Recht auf faire Entschädigung
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht meist nur bei einer Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG. Häufig werden Abfindungen jedoch freiwillig angeboten, insbesondere wenn die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hoch sind.
Ich unterstütze Sie dabei, den Verhandlungsspielraum optimal auszunutzen und eine faire sowie steueroptimierte Abfindung zu sichern. Mit meiner Erfahrung verhelfe ich Ihnen zu einem Ergebnis, das Ihren Interessen entspricht.
Abmahnungen überprüfen und anfechten
Abmahnungen können ein erster Schritt zu einer späteren Kündigung sein, müssen jedoch rechtlich und inhaltlich korrekt sein (§ 314 BGB). Ich prüfe, ob die Abmahnung berechtigt ist, und setze mich bei unrechtmäßigen Abmahnungen für deren Entfernung aus Ihrer Personalakte ein – notfalls auch vor Gericht.
Arbeitszeugnis: Eine faire Beurteilung sicherstellen
Ihr Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Baustein für Ihre berufliche Zukunft. Ich überprüfe, ob es den gesetzlichen Anforderungen (§ 109 GewO) entspricht und Ihre Leistungen sachgerecht und positiv darstellt. Missverständliche Formulierungen oder unzulässige Codes korrigiere ich in Ihrem Interesse.
Sonderkündigungsschutz: Besondere Rechte nutzen
Für Personengruppen wie Schwangere (§ 9 MuSchG), Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG) und Schwerbehinderte (§ 85 SGB IX) gelten besondere Kündigungsschutzregelungen. Ich berate Sie zu Ihren spezifischen Rechten und setze mich dafür ein, dass diese umfassend berücksichtigt werden.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht Hamburg
Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht vertrete ich Sie engagiert und kompetent vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Mein Wissen über lokale Abläufe und richterliche Entscheidungsgewohnheiten verschafft uns einen strategischen Vorteil, um Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.
Warum sollten Sie unsere Anwaltskanzlei beauftragen?
Herr Neumann bietet nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch eine persönliche, klare und engagierte Beratung. Als Teil der renommierten Rechtsanwaltskanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB profitieren Mandant von einem starken Netzwerk und fundierter Expertise.
Mit seiner langjährigen Erfahrung unterstützt Herr Neumann Arbeitnehmer
und Arbeitgeber dabei, arbeitsrechtliche Herausforderungen in Hamburg erfolgreich zu bewältigen.
Online-Service „Kündigung“ – garantiert kostenlos
Wenn Sie das Formular ausfüllen, prüfen wir Ihren Fall und sprechen eine fundierte Empfehlung aus. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service!