Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Profitieren Sie von der über 17-jährigen Erfahrung und Kompetenz von Gordon Neumann, Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.
Meine Schwerpunkte:
- Kündigung
- Abmahnung
- Aufhebungsvertrag
- Termine innerhalb von 24h
- Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg
- Kostenlose telefonische Erstberatung
Leistungen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Hamburg
- Arbeitszeugnis anfordern
- Abfindung verlangen
- Mobbing verhindern
- Lohnzahlung sicherstellen
- Abmahnung zurückweisen
- Befristung beenden
- Kündigungsschutzklage stellen
- Mindestlohn absichern
- Mutterschutz gewährleisten
- Arbeitsvertrag überprüfen
Direkt anrufen & beraten lassen:
Kurzfristige und schnelle Terminvergabe
0151 – 517 671 80
Ihr Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - Gordon Neumann
Gordon Neumann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwaltsqualität und -Erfahrung
Mit über 17 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt bringt Herr Neumann eine umfassende Expertise in arbeitsrechtlichen Fragen mit.
Seit dem 24. November 2011 ist er zudem als Fachanwalt für Arbeitsrecht zertifiziert, was seine fundierte Qualifikation und Expertise in diesem Bereich bekräftigt.
Ihre Vorteile bei uns im Arbeitsrecht
Spezialisierung
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit kompetenter Beratung zur Seite.
Erfahrung
Mit 17 Jahren Erfahrung in Hamburg bietet Herr Neumann eine präzise Einschätzung Ihrer Erfolgschancen vor dem Arbeitsgericht.
Persönlich
Wir beraten Sie klar und verständlich – ohne juristisches Fachjargon. Offen und ehrlich analysieren wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten des Falls.
Leistungen unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg
Arbeitsvertrag
Arbeitszeugnis
Vergütung
Unsere weiteren Fachgebiete im Arbeitsrecht
- Individualarbeitsrecht: Beratung und Unterstützung zu Themen wie Teilzeitarbeit, Elternzeit, Mutterschutz, befristete Arbeitsverträge, Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung.
- Betriebsverfassungsrecht: Expertise in Mitbestimmungsrechten, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Regelungen bei Betriebsübergängen und -änderungen sowie Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen.
- Beschäftigtendatenschutz: Umfassende Beratung zur Mitarbeiterüberwachung, Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zur IT-Mitbestimmung im Unternehmen.
Anwaltliche Kosten im Arbeitsrecht
Wer trägt die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht in Hamburg?
Im Arbeitsgericht entstehen Gerichtskosten, die in der Regel von der unterlegenen Partei übernommen werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem sogenannten Streitwert des Verfahrens. Wird ein Vergleich erreicht, entfallen die Gerichtskosten.
Wer zahlt die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz des Arbeitsgerichts trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ab der zweiten Instanz übernimmt die unterlegene Partei die Kosten für beide Anwälte.
Gibt es Prozesskostenhilfe für das Arbeitsgericht?
Prozesskostenhilfe kann auch für Verfahren am Arbeitsgericht beantragt werden, abhängig von den Erfolgsaussichten der Klage und den finanziellen Verhältnissen. Unterstützung bei der Beantragung und Ausfüllung des Antrags biete ich Ihnen gerne an.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht abdeckt, kann die Kosten tragen. Auf Wunsch beantrage ich bei Ihrer Versicherung eine Deckungszusage. Bei einer Zusage zahlen Sie nur den mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehalt.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Streitwert, der im Arbeitsrecht oft auf Basis des monatlichen Gehalts ermittelt wird. Vor einer Beauftragung informiere ich Sie über die voraussichtlichen Kosten.
FAQ – Anwalt Arbeitsrecht Hamburg
Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist ratsam bei Kündigung, Abmahnungen, Vertragsprüfungen und Konflikten am Arbeitsplatz. Frühzeitige Beratung hilft, Fristen einzuhalten und die beste Strategie zu entwickeln.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Falls und den gesetzlichen Gebühren. In der ersten Instanz tragen beide Parteien ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Verfahrensausgang. Prozesskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung können die Kosten abdecken.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Der Anwalt prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und unterstützt Sie bei Verhandlungen oder vor Gericht, um eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erzielen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Oft wird eine Abfindung aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder bei Aufhebungsverträgen verhandelt, besonders wenn eine Kündigung möglicherweise unwirksam ist. Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erzielen.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitgeber zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, rechtssicheren Abmahnungen und Kündigungen sowie bei betrieblichen Umstrukturierungen und Compliance-Fragen.
Ein Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, und gegebenenfalls deren Entfernung aus der Personalakte fordern. Es ist ratsam, zeitnah juristischen Rat einzuholen, um negative Folgen für das Arbeitsverhältnis zu vermeiden.
Im Arbeitsrecht sind Fristen oft kurz. Für Kündigungsschutzklagen beträgt die Frist drei Wochen. Für Abmahnungen und Lohnansprüche gelten je nach Vertrag oder Tarifvertrag spezielle Fristen, die ein Anwalt klären kann.
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Kurzfristige und schnelle Terminvergabe
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Rechtliche Unterstützung bei Kündigung und Abfindung in Hamburg
Kündigung und Ihre Rechte – Expertenhilfe im Arbeitsrecht in Hamburg
Eine Kündigung ist oft ein schwerer Schlag, insbesondere wenn es um den Verlust des Arbeitsplatzes und die finanzielle Sicherheit geht.
Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) zu wahren. Ob es darum geht, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine gerechte Abfindung zu verhandeln – ich unterstütze Sie kompetent und engagiert.
Kündigungsschutzklage – Fristen und Chancen wahren
Erhalten Sie eine schriftliche Kündigung, haben Sie nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG beim Arbeitsgericht einzureichen.
Diese Frist ist entscheidend – verpasst man sie, wird die Kündigung unanfechtbar. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren, von der Klageeinreichung bis zur Vertretung vor Gericht, und achte darauf, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt werden.
Unsere Zielsetzung ist, entweder Ihre Weiterbeschäftigung zu sichern oder eine optimale Abfindung auszuhandeln.
Abfindung – Anspruch und Verhandlungsspielraum
In Deutschland besteht meist kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, außer der Arbeitgeber bietet sie im Rahmen der Kündigung an (§ 1a KSchG). In solchen Fällen unterstütze ich Sie, den Anspruch voll auszuschöpfen und eine faire, steueroptimierte Abfindung zu verhandeln.
Arbeitgeber bieten häufig freiwillig Abfindungen an, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, insbesondere wenn eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend ist. Hier setze ich meine Verhandlungserfahrung ein, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Abmahnung – Ihr Recht auf eine korrekte Personalakte
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers, die oft als Warnung für Fehlverhalten dient und eine Kündigung vorbereiten kann. Sie muss jedoch rechtlich und sachlich korrekt sein (§ 314 BGB).
Gemeinsam prüfen wir, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte besteht. Bei unrechtmäßigen Abmahnungen setze ich Ihren Anspruch auf Löschung notfalls auch gerichtlich durch.
Arbeitszeugnis – Ihr Recht auf eine faire Beurteilung
Ein Arbeitszeugnis nach § 109 GewO ist ein entscheidender Baustein für Ihre berufliche Zukunft. Ich prüfe, ob das Zeugnis die erforderlichen Standards erfüllt und ob Ihre Leistungen sachgerecht und positiv dargestellt werden.
Unzulässige Formulierungen oder missverständliche Codes erkenne ich und setze mich dafür ein, dass die Bewertung Ihrer Arbeit angemessen angepasst wird.
Kündigung und Sonderkündigungsschutz – Besondere Rechte im Blick
Besonders geschützte Personengruppen wie Schwangere (§ 9 MuSchG), Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG) und Schwerbehinderte (§ 85 SGB IX) haben Anspruch auf erweiterten Kündigungsschutz.
Sollten Sie zu einer dieser Gruppen gehören, berate ich Sie zu Ihren spezifischen Rechten und helfe Ihnen, den Schutzrahmen voll auszuschöpfen. Im Fall einer Kündigung trotz Sonderkündigungsschutz gehen wir rechtlich dagegen vor und verteidigen konsequent Ihre Rechte.
Vertretung vor dem Arbeitsgericht Hamburg
Mit jahrelanger Erfahrung und umfassender Kenntnis der arbeitsrechtlichen Verfahren vertrete ich Arbeitnehmer regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Mein Wissen um lokale Gepflogenheiten und die Einschätzungen der Richter bietet uns einen strategischen Vorteil, um Ihre Interessen effektiv durchzusetzen.
Vertrauen Sie auf mein Fachwissen und meine langjährige Erfahrung, um Ihre Rechte bei Kündigungen, Abmahnungen oder Verhandlungen über Abfindungen in Hamburg umfassend zu vertreten.
Warum soll ich diese Anwaltskanzlei beauftragen und keine andere?
Bei dieser Website handelt es sich um die Arbeitsrechts-Unterseite der
etablierten Rechtsanwaltskanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte |
Rechtsanwälte mbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
Berufshaftung, www.wns-partner.de).
Online-Service „Kündigung“ – garantiert kostenlos
Wenn Sie das Formular ausfüllen, prüfen wir Ihren Fall und sprechen eine fundierte Empfehlung aus. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service!