Was ist eine sog. Verdachtskündigung?
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gibt es in Form einer Tatkündigung und einer Verdachtskündigung. Bei der Tatkündigung ist es - wie der Name schon sagt - die Tat, die der Arbeitnehmer begangen hat und die möglicherweise eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitgeber stellt fest, dass der Arbeitnehmer Geld auf sein Privatkonto "abgezwackt" hat. Dann wird…