Muss der Arbeitgeber langzeiterkrankte Arbeitnehmer vor einem Verfall von Urlaubsansprüchen warnen?

Das Problem: Angenommen, ein Arbeitnehmer ist seit dem 01.01.2018 bis heute durchgängig erkrankt. Es stellt sich die Frage, was mit seinem Urlaubsanspruch ist. Nach der aktuellen Rechtslage verfällt der Urlaubsanspruch des Jahres 2018 am 31.03.2020. Der des Jahres 2019 am 31.03.2021. Bedeutet: Der Arbeitnehmer hat aktuell den Urlaubsanspruch des Jahres 2020, 2021 (und anteilig…

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