Neues Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Nun ist es also passiert: Das neue Gesetz ist "offiziell" in Kraft getreten. Ich nehme dies zum Anlass, in loser Reihenfolge über die damit einhergehenden Änderungen zu berichten. Das ist (u.a.) neu: § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG Ab dem 01.07.2021 entscheidet der Arbeitgeber wieder allein, ob er mobiles Arbeiten einführt. Mobiles Arbeiten…

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