Keine (betriebsbedingte) Kündigung von Stammarbeitnehmern, wenn Leiharbeitnehmer beschäftigt werden

Das LAG Köln hatte kürzlich über einen interessanten Fall zu entscheiden. Ein Arbeitgeber beschäftigte in knapp zwei Jahren vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers mehrere Leiharbeitnehmer praktisch ununterbrochen. Lediglich in den Werksferien und zum Jahresende hin waren die Leiharbeitnehmer nicht im Betrieb. Das Landesarbeitsgericht hat nun festgestellt, dass der gekündigte Stammarbeitnehmer auf einem…

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