5.000,00 Euro bei verspäteter und unvollständiger Auskunft betr. personenbezogene Daten

Eine Arbeitnehmerin hatte ihren Arbeitgeber aufgefordert, ihr Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erteilen. Dem kam der Arbeitgeber nur zögerlich und zunächst auch nur unvollständig nach. Daraufhin verlange die Arbeitnehmerin eine Entschädigung (übrigens iHv über EUR 143.000,-) verlangt. Wie hat das Gericht (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2020 – 9 Ca…

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